Am Samstag den 01. Dezember, führt die Feuerwehr Markersdorf - Markt, gemeinsam mit der Fa. Köberl zwischen 08:00 und 12:00 Uhr eine Feuerlöscherüberprüfung im Feuerwehrhaus durch.
Feuer ist grundsätzlich etwas Gutes - solange es sich unter menschlicher Kontrolle befindet. Diese Gefahr wird aber häufig unterschätzt, das zeigen die rund 6000 bis 7000 mittleren und größeren Brände, die alljährlich in Österreich Sachwerte in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro vernichten und Dutzende Menschenleben fordern.
Etwa die Hälfte dieser Brände betreffen private Haushalte.
Offenes Licht und Feuer, Wärmegeräte, elektrische Energie und Blitzschläge zählen hier zu den häufigsten Brandursachen. Umso wichtiger ist es für Ihre Sicherheit, achtsam mit offenen Flammen umzugehen und Zündquellen jeglicher Art zu vermeiden. Wenn Sie darüber hinaus Ihr Heim mit Rauchmelder und einem Feuerlöscher ausstatten, haben Sie selbst im Brandfall gute Chancen, eine Katastrophe zu vermeiden. Auch ist es klug, sich hin und wieder vorhandene Fluchtwege einzuprägen, da es einige Minuten dauert, bis Ihnen die Feuerwehr zu Hilfe eilen kann.
Damit dies gar nicht nötig wird, finden Sie auf den folgenden Seiten einige grundlegende Tipps zur Brandverhütung. Mit deren Befolgung tragen Sie dazu bei, die Brandgefahr drastisch zu reduzieren.
Letztlich sollen sie Ihnen auch eines bewusst machen: Brandschutz beginnt Zuhause und betrifft uns alle!
Wann soll ein Löscher überprüft werden?
Gesetzlich gilt eine Frist von zwei Jahren, innerhalb der ein Feuerlöscher durch einen befugten Löscherwart überprüft werden muss. Außerdem ist ein Löscher nach Gebrauch oder auch bei Verlust der Plombe zu prüfen. Ein geprüfter Feuerlöscher ist durch eine Klebevignette gekennzeichnet, auf dem das Prüfdatum und der Name des Prüfer ersichtlich ist.
Was wird geprüft:
Was bei einem Feuerlöscher geprüft wird, richtet sich einerseits nach den Vorschriften der Hersteller, andererseits nach der ÖNORM F 1053. Der Umfang der Überprüfung richtet sich nach Typ und Bauart des Feuerlöscher. So ist die Überprüfung eines frostgeschützten Schaumlöscher mit innenliegender Treibgaspatrone mehr Aufwand als die Prüfung eines Kohlendioxidfeuerlöscher.
Die wichtigsten Punkte sind:
- der Zustand von Behälter und Löschmittel,
- Druck bzw. Gewicht des Treibgases und
- Zustand der Armaturen.
Kann man als Laie selber erkennen, ob ein Feuerlöscher noch der Norm entspricht?
Es gibt auch für den Laien erkennbare Anzeichen, dass ein Feuerlöscher nicht mehr "OK" ist:
- Starker Rost am Behälter, insbesondere Boden, Schweißnähte, Griff und die Lasche zum Aufhängen;
- Das Typenschild und die Bedienungsanleitung ist nicht mehr zu lesen;
- Beulen oder Dellen am Behälter;
- Der Schlauch weist starke Risse auf oder die Pistole ist gebrochen;
- Auf einem etwaigen vorhandenen Manometer ist erkennbar dass kein Druck im Behälter ist;
- Der Feuerlöscher wurde offensichtlich betätigt oder
- Die Plombe fehlt.
Feuerlöscher, die weder mit EN 3 oder F 1050 beschriftet sind, sind älter als 50 Jahre und nur mehr Museumsstücke.
Übrigens: Der Betreiber - also in der Regel der Besitzer - hat nach ÖNORM F 1053 "vorzugsweise monatlich, längstens jedoch vierteljährlich" zu prüfen, ob:
- sich der Feuerlöscher am vorgesehen Platz befindet und für das dortige Brandrisiko geeignet ist;
- der tragbare Feuerlöscher sichtbar und unbehindert zugänglich ist,
- die Betriebsanleitung am Feuerlöscher deutlich lesbar ist,
- der Feuerlöscher augenscheinlich nicht beschädigt ist,
- die Anzeige des vorhandenen Manometers oder Druckanzeiger im Betriebsbereich oder in Betriebsstellung ist,
- Plombierungen und Manipulationssicherungen unbeschädigt sind bzw. nicht fehlen,
- sich Wandhalter oder Bodenständer in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
(Zitiert aus der ÖNORM F 1053)
Welcher Feuerlöscher für welchen Zweck?
Diese Frage wird mittels der genormten Brandklassen ermittelt. Es gibt fünf (aktuelle) Brandklassen. Auf alten Feuerlöschern kann man mitunter noch die Brandklasse E finden. Diese Brandklasse E, gedacht für elektrische Anlagen, gibt es mittlerweile nicht mehr.
Auf jedem genormten Feuerlöscher finden Sie die Brandklassen, für die der Feuerlöscher geeignet ist.
Einteilung der Löscher nach Löschmittel:
- Nasslöscher (Wasser, Wasser-Schaum)
- Pulverlöscher:
- Kohlenstoffdioxidlöscher (CO2 Löscher, Kohlensäurelöscher)
- Halonlöscher (für Sonderanwendung zB.: Luftfahrt, erlaubt)
Wie viel Feuerlöscher braucht man eigentlich?
Wie viel Feuerlöscher in einem Gebäude benötigt werden, wird anhand der TRVB F 124 ermittelt. TRVB steht für "TECHNISCHE RICHTLINIEN VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ".
In dieser TRVB wird, vereinfacht gesagt, nach Größe und Brandgefährdung unterschieden. Es werden nicht die benötigten Feuerlöscher, sondern die Löschmitteleinheiten berechnet!
Die Löschmitteleinheit (LE) ist eine Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten mittelbar zu vergleichen und das Löschvermögen gleichartiger und verschiedener Feuerlöscher zu addieren.
Auf allen Feuerlöschern die nach EN 3 zugelassen sind, stehen so genannte Ratingzahlen, also z.B. 13 A 183 B.
Da diese genaue Bestimmung von Löscheinheiten, ob normale oder hohe Brandgefährdung vorliegt und welches Löschmittel, leider den Rahmen auf dieser Seite sprengen würde, informieren wir sie gerne.
Die Feuerlöscherüberprüfung wäre ein guter Termin für eine persönliche Beratung - und die kostet natürlich nix ...