Info: Feuerlöscherüberprüfung

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Am Samstag den 04.Dezember führt die Feuerwehr Markersdorf - Markt gemeinsam mit der Fa.Köberl zwischen 08:00 und 12:00 Uhr eine Feuerlöscherüberprüfung im Feuerwehrhaus durch.

Über den Gebrauch von Feuerlöschern gibt es genug Unterlagen, Hinweise, Übungen, etc. Deshalb möchten wir hier einiges Wissenswertes über die Feuerlöscherüberprüfung aufzeigen:

Wann soll ein Löscher überprüft werden?
Gesetzlich gilt eine Frist von zwei Jahren, innerhalb der ein Feuerlöscher durch einen befugten Löscherwart überprüft werden muss. Außerdem ist ein Löscher nach Gebrauch oder auch bei Verlust der Plombe zu prüfen. Ein geprüfter Löscher ist durch eine Klebevignette gekennzeichnet, auf der der Prüfer und auch das nächste Prüfdatum ersichtlich ist.

Für welche Feuerlöscher gilt die gesetzliche Überprüfungsfrist?
Bindend ist diese Prüfung für jene Löscher, die gesetzlich vorgeschrieben sind, zum Beispiel durch die Baubehörde, Gewerbebehörde, Kraftfahrzeuggesetz o.a.

WICHTIG: Bei Eintritt eines Brandes, kann die Versicherung den Ersatz des Schadens ganz oder teilweise verweigern, wenn der Feuerlöscher ungeprüft und defekt war!

Leider gibt es im Handel immer wieder auch Feuerlöscher, die bei Ablauf der zwei Jahre nicht überprüft werden können. Diese sind zwar meist billiger, entsprechen aber nach den zwei Jahren nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen. Also beim Kauf schon schauen, ob er auch später überprüft werden kann, denn ein billiger Löscher kann sich dann im Nachhinein doch als teuer herausstellen.

Viele werden sagen....
Was kann bei einem Feuerlöscher defekt sein?
Hier ein paar der möglichen Fehler:

Der einfachste Fehler ist, dass er nach Gebrauch leer ist.

Bei jedem Löscher befinden sich innerhalb oder außerhalb sichtbare Druckgaspatronen. Diese können im Lauf der Zeit undicht werden, sodass sie im Ernstfall keinen Druck auf das Löschmittel ausüben können.
Folge die Dichtungen werden erneuert und der Druckbehälter neu gefüllt.

Das Pulver kann sich durch das lange Lagern zusammenpacken. Bei Gebrauch wird das Rohr oder die Düse verstopft und es kann kein Löschmittel mehr gespritzt werden. Diese Gefahr besteht in erhöhtem Maß bei KFZ Löschern durch das dauernde Rütteln des Pulvers beim Fahren.
Das Pulver muss wieder gelockert oder getauscht werden.

Ein Feuerlöscher kann nach einiger Zeit von innen (z.B. Nasslöscher oder von außen, wenn er z.B. im Keller hängt durchrosten. Dieser Fehler ist allerdings nicht mehr behebbar.

Alte Feuerlöscher müssen als Problemstoff entsorgt werden.

Diese Fehler können immer auftreten und nicht nur bei den gesetzlich vorgeschriebenen. Wenn Sie sich also entschlossen haben einen Feuerlöscher freiwillig aufzustellen, dann sollten Sie ihn aber ebenfalls regelmäßig überprüfen lassen.

Nicht erst beim Brand überprüfen, denn da kann es zu spät sein!

Die Auswahl sollte nach den Anforderungen erfolgen. Dazu ist eine Beurteilung notwendig, welche Brandklassen in ihrer Umgebung vorkommen (Feste-Flüssige-Gasförmige Brennstoffe).

Bei Fragen informieren wir sie gerne, die Feuerlöscherüberprüfung wäre ein guter Termin für eine persönliche Beratung - und die kostet ja nix...

Kontakt

3385 Markersdorf,
Falkenstrasse 16,
(E-Mail: markersdorf-markt@feuerwehr.gv.at)
+432749/4181